Thema: Corona
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Abfallentsorgung

Gibt es besondere Vorgaben für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, in denen Personen in Corona-Quarantäne leben?

Abfälle aus privaten Haushalten, die von COVID-19-Verdachtsfällen oder leicht erkrankten COVID-19-Patienten stammen, sind grundsätzlich über die Restmülltonne zu entsorgen.

Die Behandlung der Abfälle in einer Müllverbrennungsanlage gewährleistet eine sichere Zerstörung der Erreger.

Die Abfälle dürfen jedoch nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Sie sind in stabilen Müllsäcken zu verpacken und zu verschließen. Dabei ist sicher zu stellen, dass spitze und scharfe Gegenständen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind. Die Müllsäcke dürfen nicht frei zugänglich neben den Mülltonnen/Containern abgestellt werden.

Das gleiche gilt für alle anderen Abfälle aus diesen Haushalten, die sonst über separate Sammelsysteme (Biotonne, Papiertonne, gelber Sack) erfasst werden. Auch diese Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
Glas und Papier können vorübergehend zuhause zwischengelagert werden und nach Ende der Quarantäne über die jeweiligen Sammelsysteme entsorgt werden.

Für alle Haushalte, in denen keine infizierten Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich nichts an der gewohnten Entsorgungspraxis.

 

Redaktion: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz