Um den Unternehmen im Gastgewerbe nach den Corona-Soforthilfen sowie den unterstützenden Überbrückungshilfen des Bundes und des Landes eine Perspektive zu geben und zukunftssichernde Investitionen, insbesondere in den Wachstumssegmenten Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung zu ermöglichen, stellt das Land als ergänzendes Programm zu den Maßnahmen des Bundes zur Stabilisierung des Gastgewerbes Mittel von insgesamt 3 Mio. Euro an Landesmitteln für die Jahre 2020 bis 2023 zur Verfügung. Zusätzlich zu den 3 Mio. Euro Landesmitteln stellt die Europäische Union 4,2 Mio. Euro an REACT- EU-Mitteln für die Jahre 2021 bis 2023 zur Verfügung. Die Laufzeit des ursprünglich bis Dezember 2021 laufenden Programmes wurde wegen der anhaltenden pandemischen Lage bis zum 30.06.2023 verlängert.
Verwendungsnachweis einer Zuwendung zur Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbeförderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Saarland aufgrund der Corona-Pandemie (Richtlinie Corona-Schülerverkehr)
Schlussabrechnung zum Antrag auf Billigkeitsleistung zum Ausgleich von Schäden im ÖPNV im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Saarland 2020 (Richtlinie Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV)
Schlussabrechnung zum Antrag auf Billigkeitsleistung zum Ausgleich von Schäden im ÖPNV im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Saarland 2020 (Richtlinie Corona-Billigkeitsleistung ÖPNV)
Der Bund stützt die Wirtschaft in der Corona-Pandemie umfassend durch die Fördersystematik der bestehenden Unternehmenshilfen. Zudem hat die Landesregierung Sonderprogramme aufgelegt. Es kann dennoch in besonderen Fallkonstellationen dazu kommen, dass die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bisher nicht greifen konnten. Die Härtefallhilfen als Ergänzungsfazilität des Bundes und der Länder zu den bisherigen Hilfsprogrammen bietet den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.
Der Bund stützt die Wirtschaft in der Corona-Pandemie umfassend durch die Fördersystematik der bestehenden Unternehmenshilfen. Zudem hat die Landesregierung Sonderprogramme aufgelegt. Es kann dennoch in besonderen Fallkonstellationen dazu kommen, dass die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bisher nicht greifen konnten. Die Härtefallhilfen als Ergänzungsfazilität des Bundes und der Länder zu den bisherigen Hilfsprogrammen bietet den Ländern auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Unternehmen, die im Ermessen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.
Nachstehend finden Sie die Ausgangsbescheinigung auf Deutsch und auf Französisch, die in Frankreich mitgeführt werden muss (ansonsten ist mit einem Bußgeld zu rechnen).
Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der „November- und Dezemberhilfe“. Sie sind als Hintergrundinformationen für Antragsteller bzw. Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf verständigt, weitere Konkretisierungen und Verbesserungen bei der
Novemberhilfe vorzunehmen. So soll während der schwierigen Zeit der befristeten Schließungen im November betroffenen Unternehmen umfassend geholfen werden.
Um die von der Schließung betroffenen und unmittelbar betroffenen Unternehmen zu unterstützen, stellt der Bund eine zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfe – die Novemberhilfe – bereit, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgeht.
Im Folgenden werden die Details der außerordentlichen Wirtschaftshilfe anhand eines aktualisierten Fragenkatalogs erläutert. Stand: 13.11.2020
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und
Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.
Wer immer nach Frankreich fährt, muss ein Formular mit sich führen, auf dem eine Begründung ersichtlich ist (Besuch Pflegebedürftiger, berufliche Zwecke, medizinische Behandlung, schulische Zwecke usw.).
Antrag für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Beherbergungs- und/oder Gastronomiegewerbes auf Gewährung eines Investitionszuschusses im „Sonderkonjunkturprogramm im Gastgewerbe“
Richtlinie für die Unterstützung der von der Conrona-Virus-Pandemie geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe (Kleinunternehmer-Soforthilfe des Landes)